Gastaufnahmevertrag
Der Tourismusverband Kyffhäuser e.V. handelt als Vermittler von
Beherbergungsleistungen, steht als solcher jedoch nicht für die
vermittelte Leistung selbst ein. Rechtsbeziehungen entstehen
jeweils zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast auf der
Basis der gesetzlichen Bestimmungen und, soweit wirksam
vereinbart, nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
jeweiligen Anbieters.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die gewünschte
Übernachtung bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des
Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur
Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der
Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung der Übernachtungskapazität dem Gast
Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist gemäß § 537 BGB
verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich
der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Nach der gültigen
Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende
Prozentsätze pauschal abzuziehen:
10% bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Übernachtung ohne
Frühstück
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
30 % bei Halbpension
40 % bei Vollpension.
Klassifizierung
Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden
Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
für Hotels oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) für
Gasthöfe/Pensionen (G-Sterne), Ferienhäuser/Ferienwohnungen
(F-Sterne) und Privatzimmer (P-Sterne).
Die entsprechenden Bewertungskriterien können unter
www.hotelsterne.de oder www.deutschertourismusverband.de
abgerufen werden.
Anbieter ohne Sterne haben an dieser freiwilligen Klassifizierung
nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren
Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden.
Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und beruhen
auf Informationen der Unterkunftsbetriebe, für deren
Vollständigkeit und Richtigkeit der Tourismusverband Kyffhäuser
e.V. nicht einzustehen hat. Aus falschen Angaben oder nicht
erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Unterkunftsanbieters
kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Tourismusverband
Kyffhäuser e.V. abgeleitet werden.