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Übernachten - Wichtige Hinweise  


Gastaufnahmevertrag

Der Tourismusverband Kyffhäuser e.V. handelt als Vermittler von Beherbergungsleistungen, steht als solcher jedoch nicht für die vermittelte Leistung selbst ein. Rechtsbeziehungen entstehen jeweils zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und, soweit wirksam vereinbart, nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die gewünschte Übernachtung bestellt und zugesagt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Übernachtungskapazität dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Gast ist gemäß § 537 BGB verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
10% bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Übernachtung ohne Frühstück
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
30 % bei Halbpension
40 % bei Vollpension.

Klassifizierung

Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis der entsprechenden Klassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) für Hotels oder des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) für Gasthöfe/Pensionen (G-Sterne), Ferienhäuser/Ferienwohnungen (F-Sterne) und Privatzimmer (P-Sterne).
Die entsprechenden Bewertungskriterien können unter www.hotelsterne.de oder www.deutschertourismusverband.de abgerufen werden.
Anbieter ohne Sterne haben an dieser freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Ausstattungsstandard ist damit nicht verbunden.

Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert und beruhen auf Informationen der Unterkunftsbetriebe, für deren Vollständigkeit und Richtigkeit der Tourismusverband Kyffhäuser e.V. nicht einzustehen hat. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen Unterkunftsanbieters kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Tourismusverband Kyffhäuser e.V. abgeleitet werden.