GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DES
TOURISMUSVERBANDES KYFFHÄUSER E.V.
GASTAUFNAHME UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN DES
TOURISMUSVERBANDES KYFFHÄUSER E.V.
Sehr geehrte Gäste,
Der Tourismusverband Kyffhäuser e.V., nachstehend „TVKy“
abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und
Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und
Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, in
(Kommune/Region) entsprechend dem aktuellen Angebot. Die
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu
Stande kommenden Gastaufnahme/Beherbergungsvertrags und regeln
ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis
zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit
der TVKy. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig
durch.
1. Stellung des TVKy, Geltungsbereich dieser
Gastaufnahmebedingungen
1.1. Der TVKy hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen
ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines
Vermittlers.
1.2. Er haftet nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen
und Leistungen.
1.3. Eine etwaige Haftung des TVKy aus dem Vermittlungsvertrag
bleibt hiervon unberührt.
1.4. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit
wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei
denen Buchungsgrundlage das vom TVKy herausgegebene
Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage
entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.
1.5. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im
Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu
vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von
diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
1.6. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für
Verträge über Pauschalangebote, Verträge über Gästeführungen oder
sonstige Angebote des Gastgebers oder des TVKy.
2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern
2.1. Der Gastaufnahmevertrag wird wie folgt abgeschlossen:
(1) Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung
a) Mit der Buchung bietet der Gast, dem Gastgeber den Abschluss
des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses
Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung,
Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der
Buchung vorliegen.
b) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Gast an seine
Buchung (sein Vertragsangebot) 5 Werktage gebunden.
c) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber
angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (EMail,
Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast
der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg
bestätigt.
d) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung
(Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der TVKy, bzw. der
Thüringer Tourismus GmbH (über das Buchungssystem THÜRIS) als
Vermittler zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner
bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische
Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich
sind.
e) Im Regelfall wird der Gastgeber oder in dessen Vertretung der
TVKy bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine
schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast
übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages
hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der
schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.
(2) Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebers
a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gastgeber
angebotenen Wegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax oder auf elektronischem Weg (EMail, Internet)
übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch
keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen
Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines
Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen.
b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast entsprechend seinem
Buchungswunsch (oder in Betracht kommender Alternativen) auf der
Grundlage der Unterkunftsbeschreibung im Gastgeberverzeichnis
oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot.
c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbesondere bei
kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsverbindlich auch telefonisch,
per EMail oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet der Gastgeber
dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für den Gastgeber und den Gast
rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des
Gastgebers ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen
Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber im Angebot angegebenen
Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem
Gastgeber diese Annahmeerklärung zugeht.
e) Der Gastgeber wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner
Annahmeerklärung schriftlich bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag
wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit
dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gastgeber für den Gast und
dem Gastgeber verbindlich.
2.2. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen
zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern,
über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen
hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts und
Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.
2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die
nicht vom TVKy oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für
den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich,
soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast
zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.
2.4. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden
und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des
Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich
diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes
mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten
ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben
ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe
sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen
(z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl und
Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich
ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in
Verbindung mit dem gültigen Prospekt oder der
Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa
ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen
Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende
Vereinbarungen schriftlich zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich
nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in
der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere
Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte
Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und
Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den
Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung
verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und
gebuchter Zusatzleistungen.
4.3. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind
nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies
vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten
wird.
4.4. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz
Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht
vollständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage
ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches
Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag
liegt den Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten
gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Soweit im Einzelfall kein kostenloses Rücktrittsrecht des
Gastes vereinbart ist, bleibt im Falle des Rücktritts der
Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten
Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der
Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen
und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der
gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer)
um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und,
soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen
für die Bemessung ersparter Aufwendungen, kann der Gastgeber die
ihm im Falle des Rücktritts zustehende Vergütung wie folgt
berechnen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der
Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch
ohne Berücksichtigung etwaiger Abgaben für Kurtaxe:
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
Der Gastgeber kann von dieser Berechnung zu Gunsten des Gastes
abweichen.
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es sowohl im Falle einer
Berechnung nach den vorstehenden Prozentsätzen, als auch im Falle
einer hiervon zu Gunsten des Gastes abweichenden Berechnung
ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine
ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend
berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung
der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden
hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der
Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag
zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird
dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den Gastgeber
zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich
erfolgen.
6. An und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum
vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er
verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen
Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber
berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit
der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6
entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die
vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des
Gastgebers nach Ziff. 5.4 und 5.5 auch für die nicht in Anspruch
genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber
hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren
Belegung einzustehen.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum
vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens
bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht
fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine
entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.
7. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den
Gastgeber
7.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen
unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber dem TVKy erfolgt, ist nicht
ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können
Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.2. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder
Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der
Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es
sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber
verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein
besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes
sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die
Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.3. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:
a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der
Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen
Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung
diese Möglichkeit vorsieht.
b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu
wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.
c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen
Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte
Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur
Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des
Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach
Ziff. 7 dieser Bedingungen.
8. Haftungsbeschränkung
Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den
Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die
bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt
werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der
Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
9. Verjährung
9.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber
dem Gastgeber oder dem TVKy aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher
Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt
auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw.
des TVKy oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem
Jahr.
9.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt
jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch
entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den
Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. dem TVKy als Schuldner
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
9.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. dem TVKy
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis
der Gast oder der Gastgeber, bzw. der TVKy die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von
einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung
ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem
Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. dem TVKy findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für
das sonstige Rechtsverhältnis.
10.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw.
den TVKy nur an deren Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen des Gastgeber, bzw. dem TVKy gegen den Gast,
bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für
Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen
sind, die Ihren Wohn/Geschäftssitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn/Geschäftssitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber
vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und
insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale
Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, 20042011
Vermittelnde Tourismusstelle ist:
Tourismusverband Kyffhäuser e.V.
Vorstand: Peter Hengstermann
Vereinsregister Nr. : VR171 beim AG Sondershausen
06567 Bad Frankenhausen, Anger 14
Tel.: 034671/7170, Fax: 034671/717179
EMail: info@kyffhaeusertourismus.de