Wie entstand...? Wann wurde...? Woher kommt der Name...?
Stadtführungen in der Musik- und Bergstadt Sondershausen bieten nicht nur faszinierende
optische Eindrücke, sondern auch jede Menge Wissens- und Erfahrenswertes.
Lassen Sie sich von unseren Gästeführern spannende und interessante Geschichten zur
Geschichte erzählen und entdecken Sie die Schönheit und den Charme der Stadt.
Ob allgemeine oder thematische Führungen - freuen Sie sich auf einen erlebnisreichen Rundgang!
1. öffentliche Stadtführung
jeden 1. und 3. Sonntag im Monat (Dezember-März jeden 1. Sonntag) bieten
wir für Sie
- öffentliche
Stadtführungen (3,00 € p.P., ca. 1,5 h)
Fürstlich – die Highlights der ehemaligen Residenzstadt Sondershausen
2. Thematische Führungen
- „Wandeln durch die Musikgeschichte“
Loh-Orchester, berühmte Dirigenten und andere klangvolle Traditionen – die MUSIKSTADT Sondershausen (ca. 1,5 h)
- Rundgang im Schlossumfeld
Zwischen Lustgarten, Achteckhaus und imposantem Schloss – das Leben der höfischen Gesellschaft (ca. 1,5 h)
- Schlossparkbegehung (als Ergänzung zu allen Führungen möglich)
Vom Barockpark zum englischen Landschaftspark – die Schönheiten des Schlossparkes
- Rundgang zu den Bauten der Residenzgeschichte
Entdecken Sie sehenswerte historische Gebäude aus 400 Jahren Residenzgeschichte! (ca. 1,5 h)
- Geologischer Streifzug
Geologie und Flora der Sondershäuser Buntsandstein- und Muschelkalkregion
(ca. 2,5 h, 4 € p.P., 5-20 Personen, eigenes Fahrzeug erforderlich)
Alle Führungen auch als Gruppenführung zu Ihrem Wunschtermin buchbar.
| 5-10 Personen: |
11-20 Personen: |
21-30 Personen: |
| 20,00 €/Gruppe (Dauer 1
h) |
30,00 €/Gruppe (Dauer 1,5
h) |
40,00 €/Gruppe (Dauer 1,5
h) |
Zuschlag für thematische Führungen: 10 €
3. Thematische
Sonderführungen
- „Musikalische
Anekdotenführung“
Sophie,
das Zimmermädchen
erzählt kleine und
große Begebenheiten
der Sondershäuser
Musikgeschichte (ca. 1,5 h):
| bis
10 Personen: |
11-20 Personen: |
21-30 Personen: |
| 65,00
€/Gruppe |
6,50
€ p.P. |
6,00
€ p.P. |
|
5,50
€ p.P.
(Schüler/Studenten) |
5,50
€ p.P.
(Schüler/Studenten) |
Nächste Termine
(Treffpunkt Alte
Wache):
Sonntag,
06.02.2011, 14.00
Uhr: Allgemeiner
Stadtrundgang
3,00
€ p.P., erm. 2,50
€ p.P.
Sonntag,
06.03.2011, 14.00
Uhr: Allgemeiner
Stadtrundgang
3,00
€ p.P., erm. 2,50
€ p.P.
Sonntag,
03.04.2011, 14.00
Uhr: Allgemeiner
Stadtrundgang
3,00
€ p.P., erm. 2,50
€ p.P.
Sonntag,
17.04.2011, 14.00
Uhr:
thematische
Stadtführung
"Schlossumfeld"
3,50
€ p.P., erm. 3,00
€ p.P.
Sonntag,
01.05.2011, 14.00
Uhr:
thematische
Stadtführung
"Bauten der Residenzzeit"
3,50
€ p.P., erm. 3,00
€ p.P.
Sonntag,
15.05.2011, 14.00
Uhr: Allgemeiner
Stadtrundgang
3,00
€ p.P., erm. 2,50
€ p.P.
Sonntag,
05.06.2011, 14.00
Uhr:
thematische
Stadtführung
"Mittelalter"
3,50
€ p.P., erm. 3,00
€ p.P.
Sonntag,
19.06.2011, 14.00
Uhr: Allgemeiner
Stadtrundgang
3,00
€ p.P., erm. 2,50
€ p.P.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Gästeführungen
1.
Der Tourismusverband
Kyffhäuser (TVK)
organisiert in
eigenem Namen und
auf eigene Rechnung
Gästeführungen in
der Kyffhäuser-Region.
2. Die Preise für Gästeführungen
ergeben sich aus der
jeweils gültigen
Preistabelle und
verstehen
sich inklusive der
gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3. Der bestellte Gästeführer
ist verpflichtet,
eine Wartezeit von
60 Minuten ab dem
vereinbarten
Zeitpunkt des
Beginns der Führung
einzuhalten. Nach
Ablauf von 60
Minuten steht
es ihm frei,
weiter zu warten
oder die Gruppe als
nicht gekommen zu
betrachten (siehe
Ziffer 4).
4. Bei verspätetem
Eintreffen der zu führenden
Gäste muss zwischen
diesen und dem Gästeführer
vereinbart werden,
ob die Führung
entsprechend verkürzt
oder ob – falls
der Gäste-
führer nicht
anderen
Verpflichtungen
nachkommen muss –
die ursprünglich
vereinbarte Dauer
der Führung
eingehalten werden
soll. Im letzteren
Fall berechnet sich
der Preis nach
dem Zeitraum,
der sich aus der
Wartezeit und der
tatsächlichen Dauer
der Führung
zusammensetzt. Das
Wartegeld beträgt
10,00 € pro
Stunde.
5. Wird eine
bestellte Gästeführung
nicht in Anspruch
genommen, ohne dass
mindestens
24 Stunden
vorher eine
Abbestellung
erfolgte, werden 75
% des vereinbarten
Preises berechnet.
6. Das Führungsentgelt
wird an den TVK nach
Rechnungslegung überwiesen.
In Ausnahmefällen
sowie bei öffentlichen
Führungen kann das
Entgelt direkt und
bar an den Gästeführer
ausbezahlt werden.
7. Der TVK haftet
auf Schadenersatz,
gleich aus welchem
Rechtsgrund,
lediglich im
Rahmen der
gesetzlichen
Bestimmungen bei
eigenem vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Handeln.
8. Der Besteller
einer Gästeführung
erkennt diese
Bedingungen mit der
Auftragserteilung
an. Erhält
er von diesen
Bedingungen erst
nach der
Auftragserteilung
Kenntnis, erkennt er
sie an, wenn er
nicht unverzüglich
nach Bekanntwerden
schriftlich
widerspricht.