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Stadtführungen - Sondershausen


Wie entstand...? Wann wurde...? Woher kommt der Name...? Stadtführungen in der Musik- und Bergstadt Sondershausen bieten nicht nur faszinierende optische Eindrücke, sondern auch jede Menge Wissens- und Erfahrenswertes. Lassen Sie sich von unseren Gästeführern spannende und interessante Geschichten zur Geschichte erzählen und entdecken Sie die Schönheit und den Charme der Stadt. Ob allgemeine oder thematische Führungen - freuen Sie sich auf einen erlebnisreichen Rundgang!

1. öffentliche Stadtführung

jeden 1. und 3. Sonntag im Monat (Dezember-März jeden 1. Sonntag) bieten wir für Sie

- öffentliche Stadtführungen (3,00 € p.P., ca. 1,5 h)
Fürstlich – die Highlights der ehemaligen Residenzstadt Sondershausen

2. Thematische Führungen

- „Wandeln durch die Musikgeschichte“
Loh-Orchester, berühmte Dirigenten und andere klangvolle Traditionen – die MUSIKSTADT Sondershausen (ca. 1,5 h)

- Rundgang im Schlossumfeld
Zwischen Lustgarten, Achteckhaus und imposantem Schloss – das Leben der höfischen Gesellschaft (ca. 1,5 h)

- Schlossparkbegehung (als Ergänzung zu allen Führungen möglich)
Vom Barockpark zum englischen Landschaftspark – die Schönheiten des Schlossparkes

- Rundgang zu den Bauten der Residenzgeschichte
Entdecken Sie sehenswerte historische Gebäude aus 400 Jahren Residenzgeschichte! (ca. 1,5 h)

- Geologischer Streifzug
Geologie und Flora der Sondershäuser Buntsandstein- und Muschelkalkregion
(ca. 2,5 h, 4 € p.P., 5-20 Personen, eigenes Fahrzeug erforderlich)

Alle Führungen auch als Gruppenführung zu Ihrem Wunschtermin buchbar.

5-10 Personen: 11-20 Personen: 21-30 Personen:
20,00 €/Gruppe (Dauer 1 h) 30,00 €/Gruppe (Dauer 1,5 h) 40,00 €/Gruppe (Dauer 1,5 h)

Zuschlag für thematische Führungen: 10 €

3. Thematische Sonderführungen

- „Musikalische Anekdotenführung“

Sophie, das Zimmermädchen erzählt kleine und große Begebenheiten der Sondershäuser Musikgeschichte (ca. 1,5 h):

bis 10 Personen: 11-20 Personen: 21-30 Personen:
65,00 €/Gruppe 6,50 € p.P. 6,00 € p.P.
5,50 € p.P. (Schüler/Studenten) 5,50 € p.P. (Schüler/Studenten)


Nächste Termine (Treffpunkt Alte Wache):

Sonntag, 06.02.2011, 14.00 Uhr: Allgemeiner Stadtrundgang

3,00 € p.P., erm. 2,50 € p.P.

Sonntag, 06.03.2011, 14.00 Uhr: Allgemeiner Stadtrundgang

3,00 € p.P., erm. 2,50 € p.P.

Sonntag, 03.04.2011, 14.00 Uhr: Allgemeiner Stadtrundgang

3,00 € p.P., erm. 2,50 € p.P.

Sonntag, 17.04.2011, 14.00 Uhr: thematische Stadtführung "Schlossumfeld"

3,50 € p.P., erm. 3,00 € p.P.

Sonntag, 01.05.2011, 14.00 Uhr: thematische Stadtführung "Bauten der Residenzzeit"

3,50 € p.P., erm. 3,00 € p.P.

Sonntag, 15.05.2011, 14.00 Uhr: Allgemeiner Stadtrundgang

3,00 € p.P., erm. 2,50 € p.P.

Sonntag, 05.06.2011, 14.00 Uhr: thematische Stadtführung "Mittelalter"

3,50 € p.P., erm. 3,00 € p.P.

Sonntag, 19.06.2011, 14.00 Uhr: Allgemeiner Stadtrundgang

3,00 € p.P., erm. 2,50 € p.P.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

1. Der Tourismusverband Kyffhäuser (TVK) organisiert in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Gästeführungen in der Kyffhäuser-Region.
2. Die Preise für Gästeführungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Preistabelle und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Der bestellte Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 60 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 60 Minuten steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten (siehe Ziffer 4).
4. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der Gäste- führer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall berechnet sich der Preis nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Das Wartegeld beträgt 10,00 € pro Stunde.
5. Wird eine bestellte Gästeführung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, werden 75 % des vereinbarten Preises berechnet.
6. Das Führungsentgelt wird an den TVK nach Rechnungslegung überwiesen. In Ausnahmefällen sowie bei öffentlichen Führungen kann das Entgelt direkt und bar an den Gästeführer ausbezahlt werden.
7. Der TVK haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln.
8. Der Besteller einer Gästeführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.